Damit ein Trust existiert, muss es neben Vermögenswerten, die nicht unbedingt riesig oder von großem wirtschaftlichem Wert sein müssen, einen Treuhänder geben, der für die gesamte Dauer des Trusts immer da sein muss.
Der Treuhänder hat die Aufgabe, die Güter zugunsten der Personen oder zu dem vom Disponenten festgelegten Zweck zu verwalten. Er wird vorübergehend deren Eigentümer, hat aber nicht alle Freiheiten eines Eigentümers im klassischen Sinne: Er muss sich nämlich nicht nur an die gesetzlichen Bestimmungen halten, sondern auch an die Anweisungen des Disponenten, die in der Gründungsurkunde festgehalten sind.
Diese beiden Parameter bedeuten eine Garantie für den Disponenten, der ihm seine Güter anvertraut.
Der Treuhänder kann eine natürliche oder juristische Person (Gesellschaft oder Vereinigung) sein: Der große Unterschied liegt in der Garantie und Dauer, die die juristische Person aufgrund der ihr innewohnenden Merkmale im Vergleich zur natürlichen Person hat.
Der Treuhänder kann seinen Verpflichtungen kostenlos oder gegen Entgelt nachkommen: Auch hier ist er auf die mit dem Disponenten getroffenen Vereinbarungen angewiesen.